Rahmenbedingungen

 

Dauer
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Je nach Anliegen und Problematik kann die Dauer einer Psychotherapie variieren.

Frequenz
Wöchentliche oder 14-tägige Therapieeinheiten sind besonders zu Beginn der gemeinsamen Arbeit empfehlenswert. Natürlich sind auch andere Frequenzen möglich. Die Frage der Frequenz Ihrer Therapieeinheiten können wir in unserem Erstgespräch gemeinsam überlegen.

Absageregelung

Sollten Sie einmal verhindert sein, bitte ich Sie, mir dies mindestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Das Zeitfenster ist für Sie exklusiv reserviert. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich nicht zeitgerecht abgesagte Termine oder bei Nichterscheinen des Termins leider das volle Honorar in Rechnung stellen muss, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

Honorar

Das Honorar beträgt derzeit EUR 105,- pro 50-Minuten-Einheit für Personzentrierte Gesprächspsychotherapie und für das Hypnose Erstgespräch. Für eine Coaching-Einheit mit 50 Minuten berechne ich EUR 140,-.

Für eine Hypnosesitzung (max. 100 Minuten) inklusive Audiodatei und telefonischem Follow-up nach drei Wochen berechne ich EUR 280,-.

In besonderen Fällen ist auch ein günstigerer Sozialtarif möglich. Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse bei krankheitswertigen Störungen ist möglich. Erstattet werden zwischen EUR 33,70 ÖGK, EUR 36,- KFA, SVS 46,60 BVAEB EUR 45,-. Eine Rückvergütung ist auch bei vielen privaten Krankenversicherungen inkludiert.

Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. §15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Ausnahmen der Schweigepflicht gelten laut Gesetz bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.